AGB / Teilnahmebedingungen

für Trainings, Kurse und Workshops von Jörn Metzler, Bornbachstraße 66a, 35789 Weilmünster (nachfolgend „Veranstalter“)

1) Geltungsbereich

1.1 Diese Bedingungen gelten für alle Verträge über die Teilnahme an Trainings, Kursen, Workshops und Vorträgen (nachfolgend „Training“), die ein Verbraucher oder Unternehmer (nachfolgend „Teilnehmer“) mit dem Veranstalter schließt – insbesondere für Präsenz-Trainings im Freien sowie für Trainings bei Gruppen und Organisationen vor Ort.

1.2 Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

1.3 Für Trainings für Unternehmen, Behörden, Vereine und andere Organisationen (Inhouse-Trainings) gehen individuell getroffene Vereinbarungen diesen Bedingungen vor.

1.4 Für Online-Kurse gelten gesonderte Bedingungen, die vor dem jeweiligen Kauf angezeigt werden.

2) Anmeldung und Vertragsschluss

2.1 Die Darstellung der Trainings auf der Website ist kein verbindliches Angebot, sondern eine Aufforderung zur Anmeldung.

2.2 Die Anmeldung erfolgt über das Kontaktformular, per E-Mail oder telefonisch. Mit der Anmeldung gibt der Teilnehmer ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages über die Teilnahme ab.

2.3 Der Vertrag kommt zustande, wenn der Veranstalter die Anmeldung in Textform (z.B. per E-Mail) bestätigt. Die Plätze werden in der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben.

3) Preise und Zahlung

3.1 Es gelten die zum Zeitpunkt der Anmeldung angegebenen Preise. Es handelt sich um Gesamtpreise. Umsatzsteuer wird nicht berechnet, da der Veranstalter Kleinunternehmer im Sinne von § 19 UStG ist.

3.2 Kosten für Anreise, Unterkunft, Verpflegung und persönliche Ausrüstung sind nicht im Preis enthalten, sofern in der Trainingsbeschreibung nichts anderes angegeben ist.

3.3 Der Teilnahmebetrag ist nach Erhalt der Rechnung per Überweisung zu zahlen, spätestens jedoch vor Beginn des Trainings.

4) Rücktritt durch den Teilnehmer

4.1 Der Teilnehmer kann jederzeit vor Beginn des Trainings zurücktreten. Der Rücktritt ist in Textform zu erklären.

4.2 Bei einem Rücktritt werden folgende Beträge fällig:

  • bis 14 Tage vor Beginn: kostenfrei,
  • 13 bis 3 Tage vor Beginn: 50 % des Teilnahmebetrags,
  • ab 2 Tagen vor Beginn oder bei Nichterscheinen: 100 % des Teilnahmebetrags.

Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Veranstalter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

4.3 Der Teilnehmer kann jederzeit kostenfrei eine Ersatzperson benennen, die an seiner Stelle teilnimmt.

5) Absage und Änderungen durch den Veranstalter

5.1 Der Veranstalter kann ein Training absagen oder verschieben, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, bei Erkrankung des Trainers oder wenn die Sicherheit der Teilnehmer nicht gewährleistet werden kann, insbesondere bei Unwetterwarnungen, Sturm oder Waldbrandgefahr.

5.2 Im Fall einer Absage werden die Teilnehmer unverzüglich informiert. Bereits gezahlte Beträge werden vollständig erstattet oder auf Wunsch auf einen Ersatztermin angerechnet. Weitergehende Ansprüche, etwa auf Ersatz von Reise- oder Unterkunftskosten, bestehen nicht, es sei denn, die Absage beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Veranstalters.

5.3 Trainings finden grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Der Veranstalter kann Ablauf und Inhalte an Wetter, Gelände und Gruppe anpassen, soweit dies für den Teilnehmer zumutbar ist und das Trainingsziel nicht wesentlich verändert.

6) Teilnahmevoraussetzungen und Verhalten

6.1 Die Trainings finden überwiegend im Freien statt und können körperlich fordernd sein. Der Teilnehmer versichert, dass er gesundheitlich in der Lage ist, an dem Training teilzunehmen. Gesundheitliche Einschränkungen, Allergien oder Medikamente, die für die Durchführung relevant sein können, teilt er dem Veranstalter vor Beginn mit.

6.2 Den Sicherheitshinweisen und Anweisungen des Trainers ist Folge zu leisten. Der Veranstalter kann Teilnehmer, die andere oder sich selbst gefährden oder unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen stehen, von der weiteren Teilnahme ausschließen; der Teilnahmebetrag wird in diesem Fall nicht erstattet.

6.3 Für geeignete Kleidung, festes Schuhwerk und die in der Packliste genannte persönliche Ausrüstung ist der Teilnehmer selbst verantwortlich. Die Packliste erhält er mit der Anmeldebestätigung.

6.4 Minderjährige können nur mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten und nach Absprache mit dem Veranstalter teilnehmen.

7) Haftung

7.1 Der Veranstalter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, und nach dem Produkthaftungsgesetz.

7.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf.

7.3 Im Übrigen ist die Haftung des Veranstalters ausgeschlossen. Für mitgebrachte Gegenstände und Ausrüstung der Teilnehmer wird, außer in den Fällen der Ziffern 7.1 und 7.2, keine Haftung übernommen.

8) Foto- und Videoaufnahmen

Foto- und Videoaufnahmen, auf denen Teilnehmer erkennbar sind, werden nur mit deren vorheriger Einwilligung angefertigt und veröffentlicht.

9) Widerrufsrecht

Verbrauchern steht bei Verträgen über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, die für einen spezifischen Termin oder Zeitraum vereinbart sind, gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht zu. Dies betrifft Präsenz-Trainings mit festem Termin. Die Rücktrittsmöglichkeiten nach Ziffer 4 bleiben davon unberührt.

10) Anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

11) Alternative Streitbeilegung

Der Veranstalter ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.

Stand: Oktober 2026